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Bestellerprinzip bei Maklergebühren

Alexander Weikel  | 16/04/15 | Kategorien: finanzberatung
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Seit einigen Tagen gilt auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Wer einen Vermittler beauftragt, muss auch dessen Maklerprovision übernehmen. Doch sollten sich Mieter nicht zu früh freuen, denn sie werden eventuell anderweitig zur Kasse gebeten.

Das Bestellerprinzip gilt bei der Vermittlung von Wohnraum und trat zum ersten Juni bundesweit in Kraft. Dem Prinzip folgend muss zukünftig immer der Auftraggeber eines Vermittlers für dessen Maklerprovision aufkommen.

Der neue Leitfaden sorgt für soziale Gerechtigkeit und macht der bisherigen Benachteiligung der Mieter ein Ende. Gleichwohl muss aufgrund des Bestellerprinzips das Verhältnis zwischen Vermietern, Mietern und Maklern neu definiert werden.

Die klassische Vorgehensweise versus Bestellerprinzip

Bislang wurde die Maklerprovision auf die Mieter abgewälzt, die wollten ja eine Wohnung und zahlten mehr oder weniger bereitwillig die gesetzlich zulässige Gebühr in Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nach dem Bestellerprinzip fällt die Maklercourtage nun dem zu, der den Vermittler beauftragt hat, in der Regel sind dies die Eigentümer einer Immobilie. Für die Makler ist das Prinzip ohne Sinn, denn sie erhielten ihre Courtage bislang mühelos von den Wohnungssuchenden, insbesondere in stark gefragten Lagen. Für die meisten Mieter war die Maklerprovision eine Belastung, über die jedoch wenig diskutiert wurde, denn der Vermittler beschaffte ihnen ja dafür die begehrte Wohnung.

Vermieter wollen die Gebühren nicht übernehmen

Die Wohnungseigentümer sehen keinen Sinn in der Übernahme der Maklerprovision, denn in zahlreichen Regionen vermieten sie ihre Immobilien aufgrund hoher Nachfrage auch ohne Vermittlung. Damit die Makler nicht ganz leer ausgehen, suchen sie das Bündnis mit den Vermietern und haben für diese bereits Alternativen zum Bestellerprinzip ausgearbeitet.

Dabei soll die Maklerprovision künftig über höhere Preise für die Inneneinrichtung von den Mietern beglichen werden. Sehr grenzwertig ist auch die Idee, den Mieter per unterschriebener Einwilligung zum Besteller zu machen. In einer anderen Variante soll die Maklerprovision über generelle Mieterhöhungen eingespielt werden. Die Mieter müssen zukünftig auf der Hut sein oder in Begleitung eines Anwalts beim Besichtigungstermin erscheinen.

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