Oft treten bei der Übertragung von Vermögen auf nachfolgende Generationen zu Lebzeiten oder im Todesfall Probleme auf. Der Verlust von Kontrollmöglichkeiten oder von Erträgen und der Wunsch nach Erhalt von Familienbesitz oder gerechter Verteilung bedingt, dass gar keine oder schlechte Regelungen getroffen werden.
Der Familienpool, in den die Vermögensgegenstände eingebracht werden sorgt hier für Abhilfe. Es handelt sich dabei um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, in der sowohl der Vermögensinhaber als auch die Nachfolger Gesellschafter werden. Der Vermögensinhaber bestimmt, wer welche Anteile an dieser Gesellschaft erhalten soll.
Außerdem hat er die Möglichkeit, zu bestimmen, wer welchen Ertrag aus der Gesellschaft bekommt, was im Todesfall eines Gesellschafters mit dessen Anteilen geschieht und was mit dem Vermögen innerhalb der Gesellschaft gemacht werden soll.
Vorteile
- Der Vermögensinhaber behält die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen und dessen Erträge
- Freibeträge können optimal ausgenutzt werden
- Zersplitterung des Vermögens kann über Generationen verhindert werden
- Streitigkeiten sind durch den Gesellschaftsvertrag weitestgehend ausgeschlossen
- Trotz Vermögensübertragung ist die Altersversorgung des Vermögensinhabers gesichert
Nachteile
- Die Gesellschaft verlangt nach einer laufenden Verwaltung
- Die laufende Betreuung erzeugt Kosten für Steuer- und andere Berater
- Die Veräußerung von Vermögensgegenständen innerhalb der Gesellschaft ist nur mit Zustimmung je nach Quote der einzelnen Gesellschafter möglich
Fazit
Der Familienpool bietet gerade bei erhaltenswertem Familienbesitz (Bsp. Immobilien, Kunst, Firmenanteilen) große Vorteile gegenüber dem klassischen Testament mit Nießbrauchsregelung.
Höhere Flexibilität und einfache Anteilsübertragung gepaart mit maximaler Verfügungsgewalt des Vermögensinhabers bieten für viele die Lösung für Ihre Probleme.
Nicht nur für große Vermögen das Mittel der Wahl, sondern auch wenn nur einige Vermögensgegenstände vorhanden sind, lohnt die Überlegung.
Für die Planung und Umsetzung eines Familienpools muss zwingend ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater hinzugezogen werden.